Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Die Hüpfburg samt des kompletten Zubehörs wird an den Mieter lediglich vermietet; das Eigentum verbleibt beim Vermieter. Die Haftung der Hüpfburg geht mit Übergabe an den Mieter über und endet bei Rückgabe der Mietsache. Davon ausgeschlossen sind verdeckte Mängel.
- Die an den Vermieter zu entrichtende Kaution beträgt 150,00 Euro.
- Die Benutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für Personen- und Sachschäden bei und aus deren Betrieb. Der Mieter hat für alle durch den Betrieb notwendigen regionalen Genehmigungen und Versicherungen Sorge zu tragen.
- Der Mieter der Hüpfburg sorgt während der Nutzung selbiger für eine Beaufsichtigung durch geeignetes Aufsichtspersonal. Ohne dieses ist die Nutzung untersagt. Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die volle Verantwortung für Sach – und Personenschäden, sowie für die Beschädigung oder den Untergang der Hüpfburg und des Zubehörs. Bei Beschädigung sind die Reparatur-, bei Untergang die Wiederbeschaffungskosten der Hüpfburg bzw des Zubehörs durch den Mieter zu tragen.
- Drängeln, Schubsen, Ringen u.ä. sind in der Hüpfburg untersagt. Insbesondere ist das Springen gegen und das Klettern auf die Wände untersagt…Es besteht Absturz- und Verletzungsgefahr!
- Die Hüpfburg darf nur von maximal 15 Kindern bis 12 Jahre genutzt werden. Gegebenenfalls sind bei zu unterschiedlichen Altersstrukturen Gruppen zu bilden, um Verletzungen z.B. durch Überspringen u.ä. zu vermeiden.
- In der Hüpfburg sind scharfe Gegenstände, Brillen, Schuhe, Halsketten, Sturzhelm u.ä. sowie Nahrungsmittel und Getränke nicht gestattet. Dieses dient der Vermeidung von Beschädigungen, Verletzungen und Verschmutzungen.
- Auf das Gebläse der Hüpfburg haben nur der Vermieter und sein Aufsichtspersonal Zugriff. Diese achten auch darauf, dass dieses während des Betriebs nicht verdeckt wird.
- Ein geeigneter Stromanschluss 230 V ist durch den Mieter zu stellen.
- Wird die Hüpfburg nass oder verunreinigt zurückgegeben ist der Vermieter berechtigt Trocknung und Reinigung in Höhe von 75 Euro in Rechnung zu stellen.
- Während des Aufblasens der Hüpfburg und des Ablassens der Luft aus der Hüpfburg hat der Mieter sorgfältig darauf zu achten, dass sich keine Kinder in der Hüpfburg aufhalten.
- Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe der Hüpfburg dem Vermieter mitzuteilen. Falls notwendig ist der Betrieb sofort einzustellen; insbesondere bei Luftverlust. Dann ist die Hüpfburg unmittelbar zu räumen!
- Bei schlechten Wetterbedingungen (z.B. Gewitter, Schneefall, starker Wind und Sturm, Regen) ist der Betrieb umgehend einzustellen.
- Ein Weiterverleih der Hüpfburg ist ohne ausdrückliche Einverständniserklärung des Vermieters unzulässig.
- Ist die zugesagte Hüpfburg auf Grund höherer Gewalt nicht nutzbar, hat der Mieter keinen Anspruch auf Mietpreisminderung, Ersatz, oder Entschädigung. Gleiches gilt bei technischem Versagen.
- Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt folgende Beträge in Rechnung zu stellen:
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40% des vereinbarten Mietpreises
15 bis 29 Tage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises
7 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 60% des vereinbarten Mietpreises
6 Tage bis Mietbeginn: 85% des vereinbarten Mietpreises
Nach Eintreffen am Standort der Hüpfburg, 100% des vereinbarten Mietpreises.
- Bestehende Gesetze und regionale Vorschriften werden durch diese AGB nicht berührt.
- Abweichende Absprachen bedürfen zur Gültigkeit ausdrücklich der Schriftform.
- Gerichtsstand ist Goslar
- Die Ungültigkeit einzelner Passagen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen oder gar des gesamten Vertrages.
Hinweise zur Aufstellung.
Die Hüpfburg ist auf einer möglichst geraden ebenen Fläche, nach Möglichkeit auf Rasen aufzustellen. Sollte dieses nicht möglich sein, ist eine Unterlage (z.B. Plane, Kunstrasen) zu sorgen. Scharfe Gegenstände sind zu entfernen. Schotter ist als Untergrund nicht geeignet.